Finaler Anwendungserlass zum Außensteuergesetz reduziert den administrativen Aufwand bei Hinzurechnungserklärungen
Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die Berechnung der Beherrschungsquote wird bei Personengesellschaftsbeteiligungen von bis zu 5 Prozent kein abgestimmtes Verhalten zusammen mit den anderen Gesellschaftern vermutet.