Am 21. April 2022 hat das Bundesfinanzministerium das seit langem erwartete Schreiben zur Behandlung von Rückzahlungen von Nennkapital und von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Das Ministerium erkennt damit die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an, dass auch bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr und Nennkapitalrückzahlung möglich ist. Damit sollten deutschlandweit mittlerweile über Jahre offengehaltene Verfahren nun endgültig ihrer Veranlagung zugeführt werden können.