Rundschreiben

26.04.2022

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Was lange währt ... – BMF erkennt Rechtsprechung zur Behandlung von Einlagenrückgewähr und Nennkapitalrückzahlungen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften an

Am 21. April 2022 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um das seit lan­gem er­war­te­te Schrei­ben zur Be­hand­lung von Rück­zah­lun­gen von Nenn­ka­pi­tal und von nicht in das Nenn­ka­pi­tal ge­leis­te­ten Ein­la­gen durch Dritt­staa­ten-Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten ver­öf­fent­licht. Das Mi­nis­te­ri­um er­kennt da­mit die mitt­ler­wei­le ge­fes­tig­te Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­ho­fes an, dass auch bei Dritt­staa­ten-Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten ei­ne steu­er­neu­tra­le Ein­la­gen­rück­ge­währ und Nenn­ka­pi­tal­rück­zah­lung mö­glich ist. Da­mit soll­ten deutsch­land­weit mitt­ler­wei­le über Jah­re of­fen­ge­hal­te­ne Ver­fah­ren nun end­gül­tig ih­rer Ver­an­la­gung zu­ge­führt wer­den kön­nen.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: