Das Luxemburger Handelsregister RCS veröffentlichte kürzlich eine Broschüre, die auf die geänderten formellen Anforderungen an bestehende und zukünftige Eintragungen hinweist. Mit der Umsetzung wird ab Anfang April begonnen. Hiervon betroffen sind insbesondere alle natürlichen Personen, die aufgrund ihrer Funktion im Unternehmen in der Akte einer Gesellschaft oder sonstigen Einrichtung eintragungspflichtig sind. Des weiteren findet ein Abgleich aller im RCS eingetragenen luxemburgischen Adressen mit dem Nationalregister der Ortschaften und Straßen (registre national des localités et des rues) statt.