Seit Ende 2017 erstellt der Rat der Europäischen Union eine sogenannte Schwarze Liste nicht kooperativer Steuerstaaten. Sie startete als eine sogenannte „name and shame“ Liste, hatte sonst aber keine Auswirkungen.
Das änderte sich: Der Rat der EU möchte, dass die Mitgliedstaaten durch steuerrechtliche Maßnahmen den Geschäftsbeziehungen zu solchen Staaten schaden. Ziel ist es, Geschäftsbeziehungen zu diesen Staaten ganz zu vermeiden. Nach Luxemburg (Gesetzesgebungsverfahren ist hier bereits seit 2020 abgeschlossen) hat auch Deutschland dieses Jahr sein Steueroasen-Abwehrgesetz (Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb) verabschiedet. Das Gesetz ist ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.