Die Grunderwerbsteuerreform – oder was lange währt, wird endlich gut?
Am 21. April 2021 wurde nicht nur das vieldiskutierte Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Stichwort „Corona Notbremse“) im Bundestag verabschiedet, sondern auch in 2. und 3. Lesung die in den Medien weit weniger beachtete Reform zur Grunderwerbsteuer beschlossen. Die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes stand dabei schon länger auf der Agenda des Gesetzgebers. Bereits im Juni 2018 hatte die Finanzministerkonferenz der Länder ein Bericht erarbeitet und dem Bundesfinanzministerium zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes vorgelegt. Wesentliches Element des Reformvorhabens ist dabei die Verschärfung der Regelungen über die Grundstücksüberarbeitung beim Share Deal. Die Verabschiedung des vom Bundesfinanzministerium ausgearbeiteten Gesetzesentwurfes wurde dann allerdings verschoben, da insbesondere noch Abstimmungsbedarf im Hinblick auf den Ergänzungstatbestand des § 1 Absatz 2b GrEStG-E für Kapitalgesellschaften bestand. Nach nunmehr fast 3 Jahren hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.