Finanzministerium veröffentlicht Entwurf zur Verbesserung des Fondsstandorts Deutschland
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums enthält Zwingendes und Zusätzliches. Zwingend ist zunächst die Umsetzung der EU-Richtlinie zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Stichwort: Pre-Marketing) sowie die Umsetzung zweier EU-Verordnungen zum Thema Nachhaltigkeit. Hier ist Deutschland mit dem Entwurf zumindest zeitlich ganz vorn. Zusätzliches findet sich zu dem Thema Stärkung des Finanzstandortes Deutschland. Allein die Formulierung dieses Zieles lässt bereits die Herzen der Fondsindustrie höher schlagen, so nett angesprochen wurde man schon lange nicht mehr. Tatsächlich finden sich Regelungen zu einem neuen offenen Publikums-AIF: Gleich hinter dem Immobilien-Sondervermögen wird in einem neuen Unterabschnitt 6 das Infrastruktur-Sondervermögen ins Leben gerufen. Auch für Spezial-AIF gibt es etwas: Der § 139 Kapitalanlagegesetzbuch erhält einen weiteren Satz und die professionellen Anleger einen geschlossenen Spezial-AIF in der Rechtsform eines Sondervermögens. Daneben noch ein paar Details: Gesellschafterdarlehen bei 100 Prozent Immobiliengesellschaften, weitere Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, geschlossene Master-Feeder für private Anleger und noch Digitales. Steuerlich gibt es noch neue Regelungen für Mitarbeiterbeteiligungen an „Start-ups“ und eine Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen an „Wagniskapitalfonds“. Die aus unserer Sicht wichtigsten Gesetzes-Entwürfe stellen wir Ihnen gern genauer vor.