Rundschreiben

20.12.2019

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Vorweihnachtlicher Gruß aus dem Bundesfinanzministerium: Reform der Hinzurechnungsbesteuerung angestoßen – Sind Fonds die großen Verlierer?
Am 10. De­zem­ber 2019 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ste­rium ei­nen er­sten Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Um­set­zung der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD-Richtlinie) der Eu­ro­pä­ischen Union ver­öf­fent­licht. Ne­ben Re­ge­lun­gen zur Weg­zugs­be­steu­e­rung, zu hy­bri­den Ge­stal­tun­gen oder zur Ver­rech­nungs­preis­er­mitt­lung ent­hält der Ent­wurf auch ei­ne Re­form der Hin­zu­rech­nungs­be­steu­e­rung. Re­ge­lun­gen zur Hin­zu­rech­nungs­be­steu­e­rung be­ste­hen in Deutsch­land zwar schon seit 1972, muss­ten aber auf­grund der Vor­ga­ben der ATAD-Richt­li­nie an­ge­passt wer­den. Die neu­en Re­ge­lun­gen sol­len für Wirt­schafts­jah­re An­wen­dung fin­den, die nach dem 31. De­zem­ber 2019 be­gin­nen. Die Hoff­nun­gen vie­ler Markt­teil­neh­mer auf ei­ne Re­du­zie­rung der Nie­drig­steu­er­gren­ze von 25 Pro­zent auf 15 Pro­zent wur­den da­bei ent­täuscht. Die Nie­drig­steu­er­gren­ze wur­de im Ent­wurf näm­lich nicht an­ge­tas­tet. Da­rü­ber hi­naus sieht der Ent­wurf an vie­len Stel­len ei­ne Ver­schär­fung der bis­he­ri­gen Rechts­la­ge vor, ins­be­son­de­re die Fonds­in­du­strie ist be­trof­fen. Zu­künf­tig soll die Sperr­wir­kung des In­vest­ment­steu­er­ge­setz­es ent­fal­len: Hin­zu­rech­nungs­be­steu­e­rung und In­vest­ment­be­steu­e­rung wer­den auf aus­län­di­sche Fonds pa­ral­lel an­ge­wandt. Der Ge­setz­ge­ber ver­ab­schie­det sich da­mit von ei­ner seit 18 Jah­ren be­ste­hen­den kla­ren und ein­fa­chen Re­ge­lung des Kon­kur­renz­ver­hält­nis­ses von Au­ßen­steu­er­ge­setz und In­vest­ment­steu­er­ge­setz. Noch schwe­rer wiegt un­se­res Er­ach­tens aber das neue ein­ge­führ­te Kon­zept zum „ab­ge­stimm­ten Ver­hal­ten“ inner­halb der De­fi­ni­tion der „na­he­ste­hen­den Per­so­nen“.
Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: