Entscheidung des BFH zu „van Caster und van Caster“: Pauschalbesteuerung nach Investmentsteuergesetz 2004 bei fehlenden Nachweisen nunmehr EU-rechtskonform und verfassungsmäßig
Die Frage, ob die Regelung zur Pauschalbesteuerung nach § 6 des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) bei Fehlen der Besteuerungsgrundlagen nach § 5 InvStG 2004 gegen EU- oder Verfassungsrecht verstößt, hat in der Vergangenheit be£reits mehrfach die Finanzgerichte und auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigt. In Reaktion auf die bisherigen Urteile in diesen Verfahren wurden die Regelungen über die Pauschalbesteuerung durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19. Juli 2016 (BGBl. 2016 I, 1730) angepasst. Nun hat der Bundesfinanzhof in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 14. Mai 2019 (VIII R 31/16) einen Schlussstrich unter die Rechtssache „van Caster und van Caster“ gezogen und festgestellt, dass die Neuregelung der Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG 2004 nicht mehr gegen EU-Recht ver£stößt und auch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.