Rundschreiben

12.03.2019

download
PDF

Löst die Reduzierung des Luxemburger Körperschaftsteuersatzes eine Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland aus?
Am 5. März 2019 wur­de der Ent­wurf ei­nes Haus­halts­än­de­rungs­ge­setzes (n°7450) ins Lu­xem­bur­ger Par­la­ment ein­ge­bracht. Ei­ne der wich­tigs­ten Maß­nah­men im Be­reich der di­rek­ten Steuern ist die Ab­sen­kung des Kör­per­schaft­steuer­satzes von ak­tuell 26,01 Pro­zent auf 24,94 Pro­zent ab 2019. Da­mit sind Lu­xem­bur­ger Holding Kör­per­schaf­ten ab 2019 als niedrig be­steuer­te Ge­sell­schaf­ten im Sin­ne der deut­schen Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung ein­zu­ord­nen. Dies kann ei­ne Steuer­er­klä­rungs­pflicht für deut­sche In­ves­to­ren aus­lö­sen.
Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: