Am 5. März 2019 wurde der Entwurf eines Haushaltsänderungsgesetzes (n°7450) ins Luxemburger Parlament eingebracht. Eine der wichtigsten Maßnahmen im Bereich der direkten Steuern ist die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von aktuell 26,01 Prozent auf 24,94 Prozent ab 2019. Damit sind Luxemburger Holding Körperschaften ab 2019 als niedrig besteuerte Gesellschaften im Sinne der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung einzuordnen. Dies kann eine Steuererklärungspflicht für deutsche Investoren auslösen.
Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: