Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV nach vorangegangenem Bondstripping steuerfrei nach dem bis 2013 gültigen DBA
Vergangene Woche veröffentlichte das Finanzgericht Düsseldorf eine Entscheidung, in der es erneut Ausschüttungen aus einer als Kapitalgesellschaft organisierten Luxemburger SICAV als in Deutschland freizustellende Schachteldividenden unter dem DBA Luxemburg in der bis 2013 geltenden Fassung einordnet (Az. 2 K 3874/15 F). Erstmals hatte das Finanzgericht allerdings in diesem Verfahren die Gelegenheit festzustellen, dass dies auch gilt, wenn sich die Ausschüttungen aus Erträgen speisen, die die SICAV im Wege des Bondstrippings erzielt hat. Die Finanzverwaltung hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. I R 8/19).