Bei den neueren deutschen Doppelbesteuerungsabkommen findet sich eine sogenannte Immobilienklausel innerhalb des Einkunftsartikels über die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Wir beleuchten, ob die erstmalige Aufnahme einer Immobilienklausel in ein DBA zu einer steuerlichen Realisierung führen kann. Die Finanzverwaltung bejaht dies. Wir sehen das anders.