Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26. April 2018 entschieden, dass Fondsstrukturierungskosten bei geschlossenen Fonds in der Investitionsphase nicht zu aktivieren seien, sondern als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Das Urteil steht damit im Widerspruch zu einer jahrelang gefestigten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.