Nunmehr hat das Münchener Finanzgericht diese Frage dem Europäischen Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt (FG München 23. Oktober 2017 – 7 K 1435/15). In diesem beleuchtet erklären wir, warum es unserer Meinung nach sehr wahrscheinlich ist, dass der EuGH diesmal bestätigen wird, dass die endgültige Belastung ausländischer Pensionsfonds mit deutscher Quellensteuer die Kapitalverkehrsfreiheit verletzt.