Rundschreiben

Erneutes EuGH-Verfahren zum Steuerabzug gegenüber ausländischen Pensionsfonds bei deutschen Dividenden

Nun­mehr hat das Mün­che­ner Fi­nanz­ge­richt die­se Fra­ge dem Eu­ro­päischen Ge­richts­hof in einem Vor­ab­ent­schei­dungs­ver­fah­ren vor­ge­legt (FG Mün­chen 23. Ok­to­ber 2017 – 7 K 1435/15). In die­sem beleuchtet er­klä­ren wir, wa­rum es un­se­rer Mei­nung nach sehr wahr­schein­lich ist, dass der EuGH dies­mal be­stä­ti­gen wird, dass die end­gül­ti­ge Be­las­tung aus­län­discher Pen­sions­fonds mit deut­scher Quel­len­steuer die Ka­pi­tal­ver­kehrs­frei­heit ver­letzt.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.