Rundschreiben

11.01.2018

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BaFin klärt Aufgabenverteilung zwischen AIF und Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Bundesanstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht hat am 21. Dezember 2017 eine Aus­le­gungs­ent­schei­dung veröf­fent­licht. Darin erläutert sie, welche Auf­gaben und Kom­peten­zen bei extern verwal­teten AIF in Gesell­schafts­form der Ver­wal­tungs­gesell­schaft ob­liegen, wel­che bei dem AIF ver­bleiben können und wel­che im Namen des AIF auf Dritte übertragen werden können.