Rundschreiben

06.12.2017

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Schachteldividende aus Luxemburger SICAV nach dem bis 2013 gültigen DBA

Im noch laufenden Jahr 2017 haben zwei Finanzgerichte die steuerliche Einordnung von Aus­schüt­tun­gen aus einer als Kapitalgesellschaft organisierten Luxemburger SICAV als Schach­tel­di­vi­den­den unter dem DBA Luxemburg in der bis 2013 geltenden Fassung besätigt. Gegen das Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. März 2017 (Az. 3 K 383/16) hat die Fi­nanz­ver­wal­tung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Verfahren wird dort beim ers­ten Se­nat unter dem Az. I R 61/17 geführt. Auch das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 2017 (Az. 6 K 1141/14) die Revision zugelassen.