Im noch laufenden Jahr 2017 haben zwei Finanzgerichte die steuerliche Einordnung von Ausschüttungen aus einer als Kapitalgesellschaft organisierten Luxemburger SICAV als Schachteldividenden unter dem DBA Luxemburg in der bis 2013 geltenden Fassung besätigt. Gegen das Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. März 2017 (Az. 3 K 383/16) hat die Finanzverwaltung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Verfahren wird dort beim ersten Senat unter dem Az. I R 61/17 geführt. Auch das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 2017 (Az. 6 K 1141/14) die Revision zugelassen.