Rundschreiben

26.10.2017

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Wo kein Missbrauch, da kein Ausschluss von Steuervorteilen – Alles eine Frage der Substanz?

Mehr als zehn Jahre nach Cadbury Schweppes hatte der Europäische Gerichtshof erneut Ge­le­genheit, eine nationale Missbrauchsvorschrift auf den Prüfstand zu stellen. Diesmal war Frank­reich an der Reihe. Die Franzosen haben eine nationale Missbrauchsvorschrift, die ver­gleich­bar unserem § 50d Absatz 3 Einkommensteuergesetz die Vergünstigungen der Mutter-Tochter Richtlinie in bestimmten Fällen versagt, weil die Vorschrift pauschal von einem un­zu­läs­sigen „Treaty/Directive Shopping“ ausgeht. Der Europäische Gerichtshof hat erneut pauschalen Missbrauchsvermutungen eine Abfuhr erteilt.