Mehr als zehn Jahre nach Cadbury Schweppes hatte der Europäische Gerichtshof erneut Gelegenheit, eine nationale Missbrauchsvorschrift auf den Prüfstand zu stellen. Diesmal war Frankreich an der Reihe. Die Franzosen haben eine nationale Missbrauchsvorschrift, die vergleichbar unserem § 50d Absatz 3 Einkommensteuergesetz die Vergünstigungen der Mutter-Tochter Richtlinie in bestimmten Fällen versagt, weil die Vorschrift pauschal von einem unzulässigen „Treaty/Directive Shopping“ ausgeht. Der Europäische Gerichtshof hat erneut pauschalen Missbrauchsvermutungen eine Abfuhr erteilt.