Rundschreiben

22.06.2017

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BGH-Urteil – Administrationsgebühr neben allgemeiner Verwaltungsgebühr bei Sondervermögen

Der Bundesgerichtshof entschied, ob die Verwaltungsgesellschaft eines Publikums-Sonder­ver­mö­gens auf Grundlage ihrer Vertragsbedingungen neben einer jährlichen Vergütung für die Verwaltung auch eine jährliche Administrationsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent des Wertes des Sondervermögens beanspruchen kann. Dabei klärt der Bundesgerichtshof auch, ob die Vertrags­bedingungen der Inhaltskontrolle nach § 307 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Bürgerliches Gesetz­buch unterliegen.