Rundschreiben

20.10.2016

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Steuerneutrale Kapitalrückzahlung auch aus Drittländern

Drei Monate nach der mündlichen Ver­hand­lung am 13. Juli 2016 ist vom Bundes­finanz­hof nun­mehr die Re­vi­sions­ent­schei­dung (VIII R 47/13) zum Urteil des FG Nürn­berg aus 2013 (5 K 1552/11) ver­öffent­licht wor­den. Über das Urteil des FG Nürn­berg hatten wir bereits in unserem beleuchtet vom 7. April 2014 be­richtet. Wenn­gleich der BFH den Sach­verhalt zur Ent­schei­dung an das FG Nürn­berg zurück­ver­wie­sen hat, wer­den in dem Ur­teil grund­leg­ende Aus­sagen zur Mög­lich­keit der steuer­neu­tra­len Kapital­rück­zah­lungen aus Dritt­län­dern ge­troffen, die wir im folgen­den für Sie be­leuch­ten.