Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und ‑verlagerungen beschlossen. Neben der Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie nimmt der Entwurf Punkte des OECD BEPS Projektes auf und führt Regelungen über einen automatischen Informationsaustausch sowie das Country-by-Country Reporting ein. Hierüber werden wir in einem der nächsten beleuchtet berichten. Diese Ausgabe beschäftigt sich dagegen mit dem Entwurf, soweit darin die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung gegenüber der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs durch Gesetzesänderungen absichern möchte. Das betrifft den Fremdvergleichsgrundsatz bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Aushebelung von Doppelbesteuerungsabkommen bei Minderbesteuerung und die gewerbesteuerliche Behandlung von Hinzurechnungsbeträgen nach dem Außensteuergesetz.