Rundschreiben

09.08.2016

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Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung und Rechtsprechung

Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Än­de­run­gen der EU-Amts­hilfe­richt­linie und von weiteren Maßnahmen gegen Ge­winn­kürzungen und ‑verlagerungen beschlossen. Neben der Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie nimmt der Ent­wurf Punkte des OECD BEPS Pro­jek­tes auf und führt Regelungen über einen automatischen In­for­ma­tions­aus­tausch sowie das Country-by-Country Reporting ein. Hierüber werden wir in einem der nächsten beleuchtet be­rich­ten. Diese Aus­gabe beschäftigt sich dagegen mit dem Entwurf, soweit darin die Fin­anz­ver­wal­tung ihre Rechts­auf­fas­sung gegenüber der Recht­sprechung des Bundes­finanz­hofs durch Ge­set­zes­än­de­run­gen absichern möchte. Das betrifft den Fremd­ver­gleichs­grund­satz bei der An­wen­dung von Doppel­­be­­steu­er­ungs­­ab­kommen, die Aushebelung von Doppel­be­steuerungs­ab­kom­men bei Minder­be­steuerung und die ge­­wer­be­­steuer­liche Be­hand­lung von Hin­zu­rech­nungs­be­trä­gen nach dem Außensteuergesetz.