Am 12. November 2015 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses („UStAE“) veröffentlicht. Der UStAE übernimmt den Wortlaut des AIFM-Steueranpassungsgesetz zur Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von Investmentfonds, § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG. Durch die Änderung des UStAE wird neben der Anpassung der Begriffsbestimmungen und Definitionen an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen der Katalog der steuerfreien Verwaltungstätigkeiten um die Tätigkeit des Risikomanagements ergänzt. Der Erlass widerspricht unseres Erachtens dem Unionsrecht.