Rundschreiben

17.11.2015

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Enger Fondsbegriff des USt-Anwendungserlasses wird nach Generalanwältin vom weiten Fondsbegriff des Aufsichtsrechts geschluckt

Am 12. November 2015 hat das Bundes­finanz­ministerium (BMF) die Änderung des Umsatz­steuer­anwendungs­erlasses („UStAE“) ver­öffent­licht. Der UStAE übernimmt den Wortlaut des AIFM-Steuer­anpassungs­gesetz zur Umsatz­steuer­befreiung der Verwaltung von Invest­ment­fonds, § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG. Durch die Änderung des UStAE wird neben der An­pas­sung der Begriffs­be­stim­mung­en und Definitionen an die geänderten gesetz­lichen Be­stim­mung­en der Katalog der steuer­freien Verwaltungs­tätigkeiten um die Tätigkeit des Risiko­managements er­gänzt. Der Erlass widerspricht unseres Erachtens dem Unionsrecht.