Lange wurde diskutiert, ob Infrastruktur-Investments unter Solvency II als eigene Anlageklasse behandelt werden sollen. Diese Diskussion nähert sich ihrem Ende. Die Europäische Kommission hat am 30. September 2015 einen Entwurf zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 verabschiedet. Dadurch sollen qualifizierte Infrastruktur-Investments mit vergleichsweise geringen Eigenmittelanforderungen belegt werden.