Rundschreiben

01.10.2015

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Also doch: Infrastruktur wird unter Solvency II besser gestellt

Lange wurde diskutiert, ob Infrastruktur-Investments unter Solvency II als eigene Anlage­klasse behandelt werden sollen. Diese Diskussion nähert sich ihrem Ende. Die Europäische Kommission hat am 30. September 2015 einen Ent­wurf zur Änderung der Delegierten Ver­ord­nung (EU) 2015/35 verab­schiedet. Dadurch sollen qualifizierte Infrastruktur-Investments mit ver­gleichs­weise geringen Eigen­mittel­an­forderungen belegt werden.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: