Rundschreiben

18.03.2015

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Tatbestandsmerkmale der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung bei Investmentfonds

Das Bundes­ministerium der Finanzen hat am 3. März ein Schreiben veröffentlicht zur Aus­le­gung des Tat­bestands­merkmals der aktiven unter­nehmerischen Bewirt­schaftung bei Invest­ment­fonds. Die Prüfung des Tat­bestands­merkmals der aktiven unter­nehmerischen Bewirt­schaftung ist zentrale Voraus­setzung für die Ein­ord­nung als Invest­ment­fonds gegenüber der Ein­ord­nung als Investitions­gesell­schaft. Nur wenn keine aktive unter­nehmerische Bewirt­schaftung gegeben ist, kann es sich um einen Invest­mentfonds handeln.