Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. März ein Schreiben veröffentlicht zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung bei Investmentfonds. Die Prüfung des Tatbestandsmerkmals der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung ist zentrale Voraussetzung für die Einordnung als Investmentfonds gegenüber der Einordnung als Investitionsgesellschaft. Nur wenn keine aktive unternehmerische Bewirtschaftung gegeben ist, kann es sich um einen Investmentfonds handeln.