Am 12. Februar 2015 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, in dem Fragen zur Besteuerung von Personen-Investitionsgesellschaften nach § 18 InvStG geklärt werden. Insbesondere wird klargestellt, wer in den Anwendungsbereich des § 18 InvStG fällt und wann verfahrensrechtlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für Personen-Investitionsgesellschaften erforderlich wird.