Rundschreiben

20.02.2015

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BMF klärt offene Fragen zur Personen-Investitionsgesellschaft

Am 12. Februar 2015 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, in dem Fragen zur Besteuerung von Personen-Investitions­gesellschaften nach § 18 InvStG geklärt werden. Ins­be­son­dere wird klar­gestellt, wer in den An­wendungs­bereich des § 18 InvStG fällt und wann verfahrens­rechtlich eine gesonderte und einheit­liche Feststellungs­erklärung für Personen-Investitions­gesellschaften erforderlich wird.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: