Nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache van Caster stellt die Regelung zur pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) dar. Denn es ist dem Steuerpflichtigen nicht möglich, die Pauschalbesteuerung durch Beibringung von Nachweisen zu verhindern.
Das Bundesministerium der Finanzen regelt nun, unter welchen Voraussetzungen der Steuerpflichtige selbst eine pauschale Besteuerung verhindern kann. Die nach diesem Schreiben geforderten Voraussetzungen sind hoch.