Der EuGH hat entschieden, dass die pauschale Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds nach § 6 InvStG einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt und damit EU-rechtswidrig ist (EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2014, Rs. „van Caster“ – C-326/12).