Rundschreiben

13.10.2014

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Pauschalbesteuerung bei Investmentfonds EU-rechtswidrig

Der EuGH hat entschieden, dass die pauschale Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investment­fonds nach § 6 InvStG einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt und damit EU-rechtswidrig ist (EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2014, Rs. „van Caster“ – C-326/12).

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: