Rundschreiben

16.07.2014

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US FATCA

Mit US FATCA, dem US „Foreign Account Tax Compliance Act“, welcher Bestandteil des US-amerikanischen Meldegesetzes „US HIRE Act“ ist, verpflichtet der US-amerikanische Gesetzgeber Finanz­institute, umfang­reiche In­for­ma­tionen über Erträge auf Auslands­konten von US-Bürgern zu übergeben. Durch das Gesetz sollen Schlupflöcher zur Steuer­hinter­ziehung geschlossen werden. Im Fokus stehen Personen und Gesell­schaften, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) steuer­pflichtig sind (sog. „specified US-Persons“) und Vermögenswerte außerhalb der USA angelegt haben.

US FATCA ist eine zwingende Markt­anforderung, der sich kein Finanz­institut – Kredit­institut, Versicherung, Fonds­gesellschaft etc. – wirklich entziehen kann.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: