Rundschreiben

Übergangsregelung für den Vertrieb von Fondsanteilen in Deutschland endet zum 21. Juli 2014

Am 17. Juni 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine geänderte Fassung ihres „Merkblatts für Anzeigen beim beab­sich­tigten Vertrieb von EU-AIF oder ausländischen AIF an Privat­anleger in der Bundesrepublik Deutschland nach § 320 KAGB" veröffentlicht.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.