Das Bundesministerium der Finanzen hat sein Auslegungsschreiben vom 23. April 2014 zum Investmentsteuergesetz durch eine Neufassung vom 4. Juni 2014 ersetzt. Die Neufassung klärt die Frage, in welchem Umfang Investmentfonds Unternehmensbeteiligungen erwerben können und stellt insoweit den Gleichlauf mit dem Aufsichtsrecht wieder her.