Mit einem am 10. April 2014 veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen an in Drittstaaten ansässige Investmentfonds bei entsprechender Nichtbesteuerung für vergleichbare inländische Investmentfonds verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Vergleichbarkeit verlangt für die ausländischen Fonds keine gesetzliche Unterwerfung unter identische Regelungen, jedoch einen Nachweis der tatsächlichen Vergleichbarkeit. Weiter müssen die betroffenen Staaten über ausreichende Instrumente zum Informationsaustausch verfügen, um den Nachweis der Vergleichbarkeit beider Investmentfonds überprüfen zu können (EuGH, Urteil vom 10. April 2014, Rs. „Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company“ - C-190/12).