Rundschreiben

11.04.2014

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Quellensteuererstattung an Drittstaatenfonds ja, aber Nachweis der Vergleichbarkeit

Mit einem am 10. April 2014 veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen an in Drittstaaten ansässige Investmentfonds bei entsprechender Nicht­besteuerung für vergleichbare inländische Investmentfonds verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Ver­gleich­bar­keit verlangt für die ausländischen Fonds keine gesetzliche Unter­werfung unter identische Regelungen, jedoch einen Nach­weis der tatsächlichen Vergleich­barkeit. Weiter müssen die betroffenen Staaten über ausreichende Instrumente zum Informations­austausch verfügen, um den Nach­weis der Vergleich­barkeit beider Investmentfonds überprüfen zu können (EuGH, Urteil vom 10. April 2014, Rs. „Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company“ - C-190/12).

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: