Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) beschlossen. Zuvor wurde der Gesetzesentwurf aus Januar auf Grundlage der Empfehlungen des Finanzausschusses des Bundestages noch in wichtigen Punkten geändert. Bedeutsam ist auch, was nicht geändert wurde: die von der Opposition vehement geforderte Einführung einer Pauschalbesteuerung von thesaurierten Erträgen aus Kapitalinvestitionsgesellschaften fand keinen (erneuten) Eingang in die nunmehr verabschiedete Fassung des Investmentsteuergesetzes.