Rundschreiben

17.05.2013

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Bundestag beschließt neues Investmentsteuerrecht ohne Strafbesteuerung für Kapitalinvestitionsgesellschaften

Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Anpassung des In­vest­ment­steuer­gesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) beschlossen. Zuvor wurde der Gesetzes­entwurf aus Januar auf Grund­lage der Empfehlungen des Finanz­aus­schusses des Bundes­tages noch in wichtigen Punkten geändert. Be­deut­sam ist auch, was nicht geändert wurde: die von der Opposition ve­he­ment geforderte Einführung einer Pauschal­besteuerung von thesaurierten Erträgen aus Kapital­investitions­gesellschaften fand keinen (erneuten) Eingang in die nun­mehr verabschiedete Fassung des Investmentsteuergesetzes.