Rundschreiben

08.03.2013

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EuGH: Anlageberatung für Sondervermögen umsatzsteuerfrei

Von einem Dritten er­brach­te An­lage­be­ra­tung zur Ver­wal­tung von Sonder­vermögen ist nach EuGH auch dann um­satz­steuer­frei, wenn die Emp­feh­lun­gen noch durch die Kapital­anlage­gesellschaft um­zu­set­zen sind.