Der EuGH hat mit Urteil vom 20. Oktober 2011 festgestellt, dass der abgeltende Kapitalertragsteuerabzug für Dividenden an EU-Ausländer gegen die europäischen Grundfreiheiten verstößt. Am 1. März 2013 wurde diesem Verstoß mit Einführung eines Erstattungsverfahrens Rechnung getragen: Unter bestimmten Voraussetzungen sollen EU- und EWR-Körperschaften nicht nur für Zeiträume ab 2013, sondern in den Grenzen der Verjährungsfristen auch rückwirkend, ihre Ansprüche geltend machen können.