Rundschreiben

Deutschland führt Erstattungsverfahren von Kapitalertragsteuer auf Streubesitzdividenden für Ausländer ein

Der EuGH hat mit Urteil vom 20. Oktober 2011 festgestellt, dass der abgeltende Kapital­ertrag­steuer­abzug für Dividenden an EU-Ausländer gegen die europäischen Grund­freiheiten verstößt. Am 1. März 2013 wurde diesem Verstoß mit Einführung eines Erstattungsverfahrens Rech­nung ge­tra­gen: Unter bestimmten Voraussetzungen sollen EU- und EWR-Körperschaften nicht nur für Zeiträume ab 2013, sondern in den Gren­zen der Verjährungsfristen auch rückwirkend, ihre Ansprüche gel­tend machen können.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.