Rundschreiben

01.03.2013

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Jetzt offiziell: Streubesitzdividenden bereits ab 01. März 2013 steuerpflichtig

Das Hin und Her um die künftige Besteuerung von Streu­besitz­dividenden ist be­endet. Heute hat auch der Bundesrat dem Vor­schlag des Ver­mittlungs­ausschusses zum Gesetz zur (Anm.: nachteiligen) Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 zugestimmt. Damit sind Erträge aus Beteiligungen unter 10 % ab dem heutigen Tag für körperschaft­steuerpflichtige Anleger in voller Höhe steuer­pflichtig. Für betriebliche ein­kommen­steuer­pflichtige Anleger ändert sich hin­ge­gen die Rechts­lage nicht; für sie bleibt es auch weiter­hin bei der An­wen­dung des Teileinkünfteverfahrens.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: