Das Hin und Her um die künftige Besteuerung von Streubesitzdividenden ist beendet. Heute hat auch der Bundesrat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur (Anm.: nachteiligen) Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 zugestimmt. Damit sind Erträge aus Beteiligungen unter 10 % ab dem heutigen Tag für körperschaftsteuerpflichtige Anleger in voller Höhe steuerpflichtig. Für betriebliche einkommensteuerpflichtige Anleger ändert sich hingegen die Rechtslage nicht; für sie bleibt es auch weiterhin bei der Anwendung des Teileinkünfteverfahrens.