Rundschreiben

16.11.2012

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Jahressteuergesetz 2013: Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen

Die Ausschüsse haben dem Bundesrat emp­fohlen, wegen des JStG 2013 den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Nachdem zahl­reiche Vor­schläge des Bundesrates vom 6. Juli 2012 keine Berück­sichtigung im Ge­setzes­be­schluss zum Jahressteuergesetz 2013 vom 25. Oktober 2012 gefunden haben, sollen diese nun wieder Teil des Ge­setz­ge­bungs­ver­fahrens wer­den. Auf Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates vom 13. November 2012 soll an der Einführung einer Steuer­pflicht von Bezügen aus hybriden Finanzinstrumenten sowie von Dividenden und Veräußerungs­gewinnen aus Streubesitzbeteiligungen (< 10 %) ebenso festgehalten werden, wie an der Einführung einer Regelung zur Vermeidung von sogenannten RETT-Blocker-Strukturen.