Die Ausschüsse haben dem Bundesrat empfohlen, wegen des JStG 2013 den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Nachdem zahlreiche Vorschläge des Bundesrates vom 6. Juli 2012 keine Berücksichtigung im Gesetzesbeschluss zum Jahressteuergesetz 2013 vom 25. Oktober 2012 gefunden haben, sollen diese nun wieder Teil des Gesetzgebungsverfahrens werden. Auf Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates vom 13. November 2012 soll an der Einführung einer Steuerpflicht von Bezügen aus hybriden Finanzinstrumenten sowie von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen (< 10 %) ebenso festgehalten werden, wie an der Einführung einer Regelung zur Vermeidung von sogenannten RETT-Blocker-Strukturen.