Rundschreiben

Bundesregierung plant Erstattungsanspruch für Ausländer bei Kapitalertragsteuer auf Streubesitzdividenden

Der EuGH hat mit Urteil vom 20. Oktober 2011 festgestellt, dass der abgeltende Kapitalertragsteuerabzug für Dividenden an EU-Ausländer gegen die europäischen Grundfreiheiten verstößt. Die Bundes­regierung plant diesen Verstoß durch ein neues Erstattungs­verfahren zu hei­len. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen EU- und EWR-Körperschaften nicht nur für Zeiträume ab 2013, sondern in den Grenzen der Verjährungsfristen auch rückwirkend, ihre Ansprüche gel­tend machen können.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.