Rundschreiben

05.09.2012

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EuGH überprüft Pauschalbesteuerung von intransparenten Investmentfonds

Das Finanz­gericht Düsseldorf hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor­ge­legt, ob die pauschale Besteuerung von intransparenten Investmentvermögen nach § 6 des Investment­steuergesetzes (InvStG) eine verschleierte Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 58 Abs. 3 EG) darstellt und so­mit gegen europäisches Gemein­schaftsrecht (Art. 56 EG) verstößt (EuGH - C–326/12).

Anleger sollten daher noch nicht bestandskräftige Steuer­bescheide unter Be­zug­nahme auf das anhängige Vor­ab­ent­scheidungs­verfahren mittels Ein­spruch offen halten.