Mit Datum vom 03. Mai 2012 hat die Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgelegt (Verkehrsteuerungsänderungsgesetz – VerkehrStÄndG). Mit dem Gesetzgebungsvorhaben reagiert der Gesetzgeber bei der Versicherungsteuer insbesondere auf Steuerausfälle bei speziellen Produktgestaltungen (sog. Versicherungspaketen) sowie auf einige für die Finanzverwaltung negativ entschiedener BFH-Verfahren (Urteil zur akzessorischen Festsetzungsverjährung des Haftungsschuldners und Urteil zu Selbstbehalten bei der Kfz-Haftpflichtversicherung). Darüber hinaus sind administrative Erleichterungen für Versicherer vorgesehen, wie etwa u. a. die Möglichkeit einer jährlichen Versicherungsteuer-Anmeldung. Die Änderungen sollen zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.