Rundschreiben

09.07.2012

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Änderungen zur Versicherungsteuer durch das Verkehrsteuerungsänderungsgesetz

Mit Datum vom 03. Mai 2012 hat die Bundesregierung einen Ent­wurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraft­fahrzeug­steuer­gesetzes vor­ge­legt (Verkehrsteuerungsänderungsgesetz – VerkehrStÄndG). Mit dem Gesetz­gebungs­vorhaben reagiert der Gesetz­geber bei der Versicherung­steuer ins­be­son­de­re auf Steuerausfälle bei speziellen Produkt­gestaltungen (sog. Versicherungspaketen) sowie auf einige für die Finanz­ver­waltung negativ ent­schiede­ner BFH-Verfahren (Urteil zur akzessorischen Festsetzungsverjährung des Haftungs­schuld­ners und Urteil zu Selbst­behalten bei der Kfz-Haft­pflicht­versicherung). Darüber hinaus sind administrative Erleichterungen für Versicherer vor­ge­sehen, wie etwa u. a. die Möglichkeit einer jährlichen Versicherungsteuer-Anmeldung. Die Änderungen sollen zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: