Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2012 den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 verabschiedet. Hierzu will der Bundesrat am 6. Juli 2012 seine Stellungnahme beschließen. Als Grundlage für die Stellungnahme des Bundesrates dienen die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates vom 22. Juni 2012, wonach geplant ist, die Steuerpflicht von Bezügen aus hybriden Finanzinstrumenten sowie die Steuerpflicht von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen (< 10 %) einzuführen. In unserem Mandantenrundschreiben informieren wir Sie noch vor Beschluss durch den Bundesrat über die Einzelheiten dieser beiden Neuregelungen. Insbesondere die geplanten Anwendungszeitpunkte erlauben nur wenig Handlungsspielraum.
Das Rundschreiben vom 29. Juni 2012 im Volltext (PDF)