Rundschreiben

11.05.2012

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Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override

Es passiert hin und wieder, dass Ent­schei­dungen des Bundes­finanzhofs Geschichte schreiben. Eine solch wichtige Ent­scheidung ist der Beschluss des Bundes­finanzhofs vom 10. Januar 2012 (AZ I R 66/09). Mit dem Beschluss legt der Bundes­finanzhof dem Bundes­verfassungs­gericht im Normen­kontroll­verfahren die Frage vor, ob der Gesetz­geber durch Treaty Override gegen Verfassungs­recht verstößt. Es war fester Bestand­teil der Recht­sprechung des Bundes­finanzhofs: Das Überschreiben von Abkommens­recht durch im Gesetz­gebungs­verfahren erlassene Gesetze ist verfassungsgemäß. Der Grund­satz kommt jetzt ins Wanken.