Es passiert hin und wieder, dass Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Geschichte schreiben. Eine solch wichtige Entscheidung ist der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2012 (AZ I R 66/09). Mit dem Beschluss legt der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren die Frage vor, ob der Gesetzgeber durch Treaty Override gegen Verfassungsrecht verstößt. Es war fester Bestandteil der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Das Überschreiben von Abkommensrecht durch im Gesetzgebungsverfahren erlassene Gesetze ist verfassungsgemäß. Der Grundsatz kommt jetzt ins Wanken.