Rundschreiben

25.04.2012

download
PDF

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg unterzeichnet

Am 23. April 2012 haben Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und der luxem­burgische Finanz­minister Luc Frieden in Berlin ein neues Ab­kommen zur Ver­mei­dung der Doppel­besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein­kommen zwischen der Bundes­republik Deutsch­land und dem Großherzogtum Luxem­burg unter­zeichnet. Es handelt sich um eine um­fassende Überarbeitung des bisher gel­ten­den Doppel­besteuerungs­ab­kommens, das noch aus dem Jahr 1958 stammt. Das neue wird das bisherige Doppel­besteuerungs­abkommen ersetzen und bedarf noch der Um­setzung in nationales Recht und der Ratifikation. Erfolgt die Ratifikation noch in 2012, ist das neue Doppel­besteuerungs­ab­kommen ab dem 1. Januar 2013 an­wend­bar. 

Struktur und Inhalt des neuen Doppel­besteuerungs­abkommens sind generell dem OECD-Musterabkommen nachgebildet. Einige Be­son­der­hei­ten für Ihre Praxis und ins­be­son­de­re auch Ab­weichun­gen zu den bisherigen Re­ge­lun­gen fassen wir in dieser Man­dan­ten­in­for­ma­tion zusammen.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: