Es passiert hin und wieder, dass Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Geschichte schreiben. Eine solch wichtige Entscheidung ist der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2012 (AZ I R 66/09). Mit dem Beschluss legt der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren die Frage vor, ob der Gesetzgeber durch Treaty Override gegen Verfassungsrecht verstößt. Es war fester Bestandteil der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Das Überschreiben von Abkommensrecht durch im Gesetzgebungsverfahren erlassene Gesetze ist verfassungsgemäß. Der Grundsatz kommt jetzt ins Wanken.
Am 23. April 2012 haben Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden in Berlin ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet. Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung des bisher geltenden Doppelbesteuerungsabkommens, das noch aus dem Jahr 1958 stammt. Das neue wird das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen ersetzen und bedarf noch der Umsetzung in nationales Recht und der Ratifikation. Erfolgt die Ratifikation noch in 2012, ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen ab dem 1. Januar 2013 anwendbar.
Struktur und Inhalt des neuen Doppelbesteuerungsabkommens sind generell dem OECD-Musterabkommen nachgebildet. Einige Besonderheiten für Ihre Praxis und insbesondere auch Abweichungen zu den bisherigen Regelungen fassen wir in dieser Mandanteninformation zusammen.