Rundschreiben

01.03.2013

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Jetzt offiziell: Streubesitzdividenden bereits ab 01. März 2013 steuerpflichtig

Das Hin und Her um die künftige Besteuerung von Streu­besitz­dividenden ist be­endet. Heute hat auch der Bundesrat dem Vor­schlag des Ver­mittlungs­ausschusses zum Gesetz zur (Anm.: nachteiligen) Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 zugestimmt. Damit sind Erträge aus Beteiligungen unter 10 % ab dem heutigen Tag für körperschaft­steuerpflichtige Anleger in voller Höhe steuer­pflichtig. Für betriebliche ein­kommen­steuer­pflichtige Anleger ändert sich hin­ge­gen die Rechts­lage nicht; für sie bleibt es auch weiter­hin bei der An­wen­dung des Teileinkünfteverfahrens.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
30.01.2013

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Der neue Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes: Klappe, die Zweite

Am 30. Januar hat das Kabinett den Gesetzes­entwurf zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) beschlossen und damit den Start­schuss für das Gesetz­gebungs­verfahren ge­ge­ben, bei dem auch die Zustimmung des Bundesrates er­for­der­lich ist. Im Fol­gen­den stellen wir im We­sent­lichen den An­wen­dungs­be­reich und -zeitpunkt sowie sich daraus ergebende Folgen für die ver­schie­de­nen Assetklassen und Fonds­typen dar. Der Gesetzes­entwurf zieht grundsätzlich eine Trenn­linie zwischen offenen und geschlossenen Fonds. Offene Fonds qualifizieren dabei aus steuer­licher Sicht grundsätzlich als Investmentfonds und un­ter­liegen der Investmentbesteuerung. Für die geschlossenen Alternativen Investmentfonds wird der neue Begriff der Investitionsgesellschaften eingeführt. Sie un­ter­liegen der Regelbesteuerung, wobei das Außensteuergesetz ausdrücklich Anwendung findet.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
04.12.2012

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Knüppel aus dem Sack - der neue Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes

Heute wurde der Ent­wurf des künftigen Investmentsteuergesetzes veröffentlicht, das zeit­gleich mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch am 22. Juli 2013 in Kraft treten soll.
Hier stellen wir in Umrissen vor allem den neuen An­wen­dungs­be­reich dar. Der Gesetz­geber muss sich entscheiden, wo künftig die Trenn­linie zwischen Alternativen Investmentfonds unter dem Investmentsteuergesetz und Alternativen Investmentfonds unter den all­ge­meinen steuer­lichen Gesetzen ge­zo­gen wird.

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