Am 20. September legte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation and Development, OECD) den G20- Finanzministern erste Ergebnisse Ihres Aktionsplans im Kampf gegen Gewinnverlagerung und Steuervermeidung vor.
Der Entwurf des Zollkodex-Anpassungsgesetzes sieht die Beseitigung der durch den EuGH festgestellten Unionsrechtswidrigkeit der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags für ausländische Quellensteuern im Rahmen der Direktanlage vor. Bislang unberücksicht lässt der Gesetzesentwurf, dass die vergleichbare Regelung im Investmentsteuergesetz ebenfalls geändert werden muss.
Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 14. Mai 2014 (XI R 13/11) mit der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von Vermittlungsleistungen in mehrstufigen Vertriebsstrukturen auseinandergesetzt und sich zur Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb von Fondsanteilen geäußert. Die Abgrenzungsfrage zwischen umsatzsteuerfreien Vermittlungstätigkeiten zu umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, insbesondere im Verhältnis zwischen Haupt- und Untervermittler von Fondsanteilen, ist strittig.