Wir strukturieren Fonds im In- und Ausland für deutsche institutionelle Anleger. Wir setzen die Strukturen um und begleiten sie rechtlich und steuerlich. Im Bereich der regulierten Anleger und deren aufsichtsrechtlichen Anforderungen beraten wir seit Jahrzehnten.
Beispiele unserer Beratung
Das Bundesfinanzministerium hat am 22. August 2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen veröffentlicht (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II). Damit soll es den Immobilienfonds nunmehr ermöglicht werden, ihr Immobilienportfolio um – verkürzt – Anlagen im Zusammenhang mit ... (mehr)>
Am 27. August 2024 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht. Der knapp 210 Seiten umfassende Entwurf enthält auch grundlegende Änderungen im Investmentsteuergesetz, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich im Mai diesen Jahres ... (mehr)>
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 5. August den Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes veröffentlicht. In erster Linie soll damit die Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der OGAW- und der AIFM-Richtlinie eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden. Das Fondsmarktstärkungsgesetz enthält aber ... (mehr)>
Wir beraten steuerlich und rechtlich rund um Finanzierungsthemen bei der Immobilienkreditfinanzierung und strukturierten hybriden Finanzierungen. Wir beraten auch im Bereich Asset Finance und zu Projektfinanzierungen.
Beispiele unserer Beratung:
Am 27. August 2024 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht. Der knapp 210 Seiten umfassende Entwurf enthält auch grundlegende Änderungen im Investmentsteuergesetz, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich im Mai diesen Jahres ... (mehr)>
Mit unserem beleuchtet vom 4. Oktober 2023 hatten wir die beabsichtigten Änderungen an den bisherigen Zinsschrankenregelungen sowie die Einführung der sogenannten Zinshöhenschranke durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vorgestellt. Das Wachstumschancengesetz konnte ... (mehr)>
Der umfangreiche Entwurf (knapp 280 Seiten) für ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) enthält eine Reihe von für die Immobilienbranche wichtigen Änderungen. Die für Immobilienfonds im Investmentsteuergesetz vorgesehenen Anpassungen durch das Wachstumschancengesetz ... (mehr)>
Wir beraten steuerlich und rechtlich zu allen relevanten Fragen rund um Immobilien. Ob es um die Immobilie selbst geht oder um die Struktur, in der die Immobilie gehalten wird: Wir sind der kompetente Ansprechpartner für Sie!
Beispiele unserer Beratung:
Das Bundesfinanzministerium hat am 22. August 2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen veröffentlicht (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II). Damit soll es den Immobilienfonds nunmehr ermöglicht werden, ihr Immobilienportfolio um – verkürzt – Anlagen im Zusammenhang mit ... (mehr)>
Am 27. August 2024 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht. Der knapp 210 Seiten umfassende Entwurf enthält auch grundlegende Änderungen im Investmentsteuergesetz, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich im Mai diesen Jahres ... (mehr)>
Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die ... (mehr)>
Wir beraten den Funktionsbereich Treasury bei Kapitalanlagen im Rahmen des Liquiditätsmanagements und Finanzanlagemanagements.
Beispiele unserer Beratung
Wir haben zur Unterstützung Ihrer Arbeit mit der AIFM-Richtlinie eine Sammlung von Links zu den rechtlichen Grundlagen der Regulierung der Alternative Investment Fund Managers zusammengestellt. Die Sammlung bietet schnellen Zugriff auf die Richtlinie selbst, die bislang in Kraft getretenen oder verabschiedeten ... (mehr)>
Wir haben unsere Lesefassung zum Kapitalanlagegesetzbuch aktualisiert: Unter Lesefassungen finden Sie nun eine zusätzliche Version, die den Referentenentwurf vom 4. März 2014 für ein „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“ berücksichtigt. (mehr)>
Wir beraten Versorgungswerke und andere institutionelle Kapitalanleger wie Versicherungen, Stiftungen und Family Offices zu steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Themen bei Kapitalanlagen.
Beispiele unserer Beratung:
Am 27. August 2024 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht. Der knapp 210 Seiten umfassende Entwurf enthält auch grundlegende Änderungen im Investmentsteuergesetz, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich im Mai diesen Jahres ... (mehr)>
Ende Juni haben die Bundesministerien für Arbeit und Soziales und der Finanzen den Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Er sieht unter anderem Änderungen der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung) vor. Über Verweise ... (mehr)>
Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die ... (mehr)>
Wir beraten bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen und bei der Strukturierung internationaler Fonds.
Beispiele unserer Beratung
Am 21. April 2022 hat das Bundesfinanzministerium das seit langem erwartete Schreiben zur Behandlung von Rückzahlungen von Nennkapital und von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Das Ministerium erkennt damit die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an, dass ... (mehr)>
Am 22. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung des Missbrauchs von Basisgesellschaften (die Kommission spricht in ihrer deutschen Pressemitteilung von Briefkastenfirmen) zu unlauteren Steuerzwecken vorgelegt. Nach Annahme des Entwurfs sollen die Mitgliedstaaten ihre nationale Umsetzung ... (mehr)>
Seit Ende 2017 erstellt der Rat der Europäischen Union eine sogenannte Schwarze Liste nicht kooperativer Steuerstaaten. Sie startete als eine sogenannte „name and shame“ Liste, hatte sonst aber keine Auswirkungen. Das änderte sich: Der Rat der EU möchte, dass die ... (mehr)>
Wir beraten Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister und ausländische Fonds zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der internen Compliance.
Beispiele unserer Beratung:
Das Bundesfinanzministerium hat am 22. August 2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen veröffentlicht (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II). Damit soll es den Immobilienfonds nunmehr ermöglicht werden, ihr Immobilienportfolio um – verkürzt – Anlagen im Zusammenhang mit ... (mehr)>
Am 27. August 2024 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht. Der knapp 210 Seiten umfassende Entwurf enthält auch grundlegende Änderungen im Investmentsteuergesetz, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich im Mai diesen Jahres ... (mehr)>
Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die ... (mehr)>